Rechtsglossar · Sozialrecht

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeldgesetz unterscheidet den Mietzuschuss und den Lastenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum. Nicht jede hohe Mietbelastung führt automatisch zu einem Anspruch. Entscheidend sind unter anderem die berücksichtigten Haushaltsmitglieder, die maßgeblichen Wohnkosten, das Gesamteinkommen und mögliche Leistungsausschlüsse. Wohngeld ersetzt weder sämtliche tatsächlichen Wohnkosten noch allgemein jede andere Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wer kann einen Miet- oder Lastenzuschuss erhalten?

Nach § 3 WoGG kommt der Mietzuschuss grundsätzlich für eine natürliche Person in Betracht, die gemieteten Wohnraum selbst nutzt. Für bestimmte vergleichbare Nutzungsverhältnisse gelten Gleichstellungen. Der Lastenzuschuss richtet sich grundsätzlich an Personen mit Eigentum an selbstgenutztem Wohnraum; auch hierfür bestehen gesetzliche Gleichstellungen. Wenn mehrere Haushaltsmitglieder die Voraussetzungen erfüllen, wird nicht für jeden dieselbe Wohnung getrennt bezuschusst. Die wohngeldberechtigte Person und die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder müssen deshalb zutreffend bestimmt werden.

Welche Größen beeinflussen die Berechnung?

§ 4 WoGG nennt die Haushaltsgröße, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung und das Gesamteinkommen. Diese gesetzlichen Größen sind nicht mit jeder tatsächlich vom Konto abgebuchten Zahlung gleichzusetzen. Ein Online-Rechner liefert nur so verlässliche Hinweise wie die eingegebenen Daten und die zugrunde liegende Rechtsfassung. Für eine Prüfung werden daher Mietvertrag, aktuelle Belastungsnachweise und Einkommensunterlagen benötigt. Bei Eigentum können die rechtlich berücksichtigungsfähigen Belastungen anders zusammengesetzt sein als die monatliche Gesamtrate eines Darlehens.

Warum müssen andere Sozialleistungen angegeben werden?

§ 7 WoGG enthält Leistungsausschlüsse, insbesondere bei bestimmten existenzsichernden Leistungen, wenn dort Unterkunftskosten berücksichtigt wurden. Daneben bestehen Ausnahmen und Regeln für gemischte Haushalte. Ein zusätzlicher Leistungsantrag eines Haushaltsmitglieds darf deshalb nicht als unwichtige Formalie behandelt werden. Zugleich ist ein Ausschluss nicht ohne Prüfung auf sämtliche Mitbewohner zu übertragen. Erforderlich sind genaue Leistungsart, Zeitraum und berücksichtigte Unterkunftskosten. Auch eine ausschließlich darlehensweise gewährte Leistung kann rechtlich anders zu beurteilen sein.

Ab wann wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Nach § 25 WoGG beginnt der Bewilligungszeitraum grundsätzlich mit dem ersten Tag des Antragsmonats, frühestens bei Vorliegen der Voraussetzungen. Er soll regelmäßig zwölf Monate umfassen; gesetzlich sind abweichende Zeiträume möglich. Für bestimmte vorausgehende Ablehnungen anderer Leistungen bestehen besondere Antragsregeln. Wer die Unterlagen noch zusammenstellt, sollte deshalb die Bedeutung des Antragseingangs gesondert prüfen. Eine spätere vollständige Nachreichung und eine erst viel später gestellte erstmalige Anfrage sind nicht ohne Weiteres gleichzustellen.

Was entschied das BVerwG zur Rückforderung?

Das BVerwG beanstandete am 23. April 2019 – 5 C 2.18 eine Rückforderung im noch streitigen Umfang. Ein Leistungsausschluss hatte bereits vor Erlass des Wohngeldbescheids bestanden. Die gesetzliche Regel über ein späteres Unwirksamwerden konnte deshalb nicht ohne Weiteres die erforderliche Rücknahme des zunächst wirksamen Bescheids ersetzen. Die Entscheidung schafft keinen allgemeinen Schutz jeder Überzahlung. Sie verlangt die richtige rechtliche Einordnung von anfänglichem Fehler, späterer Änderung und den notwendigen behördlichen Entscheidungen.

Wie könnte eine Veränderung im Haushalt bearbeitet werden?

Ein Haushaltsmitglied beantragt eine andere existenzsichernde Leistung. Die wohngeldberechtigte Person teilt dies der Wohngeldbehörde mit und bewahrt beide Anträge und Bescheide auf. Danach wird geprüft, welche Personen und Zeiträume tatsächlich vom Ausschluss betroffen sind. Die bereits überwiesene Summe sollte nicht als endgültiger Nachweis unveränderter Berechtigung behandelt werden. Umgekehrt erklärt ein Schreiben über einen Datenaustausch noch nicht den konkreten Erstattungsbetrag. Die Rechtsgrundlage und Berechnung müssen sich aus den maßgeblichen Entscheidungen ergeben.

Welche Unterlagen helfen bei einem Bescheidstreit?

Hilfreich sind der vollständige Bewilligungsbescheid, Berechnungsbogen, Antragseingang, Wohnkostenbelege und sämtliche Bescheide anderer Leistungsträger. Änderungen von Einkommen, Haushalt oder Nutzung des Wohnraums sollten zeitlich nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei einer Rückforderung sind Ausgangsentscheidung und Änderungs- oder Erstattungsentscheidung getrennt zu prüfen. Die zuständige Gerichtsbarkeit folgt nicht allein daraus, dass Wohngeld eine Sozialleistung ist. Belehrung, zulässiger Rechtsbehelf und Frist müssen anhand des konkret anwendbaren Verfahrensrechts bestimmt werden.

Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen