Absicherung des krankheitsbedingten Ausfalls
Krankengeld soll den Einkommensausfall absichern, wenn Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig sind oder eine andere gesetzlich erfasste Behandlungssituation vorliegt. Die zentrale Anspruchsgrundlage ist § 44 SGB V. Nicht jede Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst ohne Weiteres einen Krankengeldanspruch. Der bei Anspruchsentstehung bestehende Versicherungsstatus ist deshalb zuerst zu prüfen. Die Leistung ist außerdem von der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und einem privaten Krankentagegeld zu unterscheiden. Diese Ansprüche beruhen auf unterschiedlichen Regelungen und können sich in Beginn, Dauer und Höhe erheblich unterscheiden.
Arbeitsunfähigkeit und ärztliche Feststellung
Die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit und ihre ärztliche Feststellung sind rechtlich getrennte Voraussetzungen. § 46 SGB V bestimmt, wann der Anspruch entsteht und unter welchen Bedingungen er fortbesteht. Eine Erkrankung allein ersetzt die erforderliche Feststellung nicht. Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit müssen Folgetermine rechtzeitig organisiert werden. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Regeln und der jeweils bescheinigte Zeitraum. Eine rückwirkende ärztliche Bescheinigung führt nicht automatisch zu einer rückwirkenden Sicherung des Krankengeldanspruchs. Deshalb sollten Terminvereinbarungen und Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen Untersuchung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bescheinigungslücken differenziert bewerten
Eine Lücke zwischen ärztlichen Feststellungen kann unterschiedliche Folgen haben. Zu unterscheiden sind fehlende Untersuchung, verspätete Feststellung und Probleme bei der Übermittlung einer bereits vorhandenen Bescheinigung. Das Gesetz enthält besondere Regeln für den Anspruchsfortbestand; daneben hat die Rechtsprechung begrenzte Ausnahmen entwickelt. Die Annahme, jede Lücke vernichte stets den gesamten weiteren Anspruch, ist daher ebenso unzutreffend wie die Vorstellung, eine spätere Bestätigung heile jeden Fehler. Entscheidend sind Zeitpunkt, Versicherungsstatus, Ursache der Lücke und die geltende Fassung der einschlägigen Vorschriften.
Höhe, Ruhen und Bezugsdauer
Die Höhe des Krankengeldes wird nach gesetzlichen Bemessungsregeln bestimmt und entspricht nicht ohne Weiteres dem bisher ausgezahlten Nettogehalt. Bestimmte andere Leistungen oder Entgeltzahlungen können den Anspruch ruhen lassen. § 48 SGB V begrenzt die Dauer des Krankengeldbezugs wegen derselben Krankheit innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens. Eine währenddessen hinzutretende Erkrankung eröffnet nicht automatisch einen vollständig neuen Bezugszeitraum. Für die Prüfung werden daher auch frühere Arbeitsunfähigkeitszeiten, Diagnosenzusammenhänge und Zahlungen benötigt. Reine Summenvergleiche einzelner Kontoauszüge reichen zur rechtlichen Kontrolle regelmäßig nicht aus.
Rechtsprechung zu zurechenbaren Arztfehlern
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 7. April 2022, B 3 KR 16/20 R, die Bedeutung rechtzeitiger Bemühungen um eine ärztliche Feststellung hervorgehoben. Unter engen Voraussetzungen können dem Vertragsarzt und der Krankenkasse zurechenbare Hindernisse unschädlich sein. Versicherte müssen hierfür insbesondere das ihnen Mögliche und Zumutbare unternommen haben. Die Entscheidung bietet keine pauschale Entschuldigung für versäumte Termine. Sie verlangt eine genaue Rekonstruktion des Ablaufs und ist unter Berücksichtigung der für den jeweiligen Leistungszeitraum geltenden Gesetzesfassung anzuwenden.
Beendigung der Beschäftigung
Das Ende eines Arbeitsverhältnisses bedeutet nicht in jeder Situation das sofortige Ende eines bereits entstandenen Krankengeldanspruchs. Umgekehrt schafft eine nachträglich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nicht stets rückwirkend einen Anspruch aus dem früheren Beschäftigungsverhältnis. Maßgeblich sind die Vorschriften über Mitgliedschaft, Anspruchsentstehung und gegebenenfalls nachgehenden Versicherungsschutz. Besonders sorgfältig müssen daher Kündigungsdatum, Beschäftigungsende, Beginn der Erkrankung und ärztliche Feststellungen abgeglichen werden. Bei späterem Arbeitslosengeldbezug können weitere Abstimmungsfragen entstehen. Die betroffenen Leistungsträger sollten über die jeweils erheblichen Änderungen vollständige und übereinstimmende Angaben erhalten.
Ablehnungsbescheid gezielt überprüfen
Ein ablehnender oder beendender Bescheid sollte darauf geprüft werden, ob er fehlende Arbeitsunfähigkeit, eine Feststellungslücke, das Ruhen oder die Höchstdauer betrifft. Jeder dieser Gründe verlangt andere Nachweise. Hilfreich sind sämtliche Bescheinigungen, Terminbestätigungen, Arbeitgeberangaben und die Leistungsübersicht der Krankenkasse. Gegen die Entscheidung kommen Widerspruch und sozialgerichtlicher Rechtsschutz in Betracht. Bei existenziellen Auswirkungen kann ein Eilantrag erforderlich sein. Die Begründung sollte den genauen Zeitraum, den beantragten Anspruch und den Fehler der Kasse benennen, statt lediglich die bestehende Erkrankung zu wiederholen.