Überbuchung ist nur ein möglicher Anlass
Eine Fluggesellschaft kann mehr bestätigte Buchungen haben als tatsächlich verfügbare Plätze. Nichtbeförderung kann aber auch aufgrund einer betrieblichen Umorganisation auftreten. Deshalb sollte eine Ablehnung nicht allein danach bewertet werden, ob die Maschine rechnerisch überbucht war. Wichtig ist, dass die betreffende Person die einschlägigen Voraussetzungen für die Reise erfüllt hat und dennoch gegen ihren Willen zurückgewiesen wurde. Eine automatisch versandte Nachricht mit dem Begriff Umbuchung beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend sind der konkrete Ablauf und der rechtliche Grund der verweigerten Beförderung.
Die Voraussetzungen am Flughafen prüfen
Regelmäßig sind eine bestätigte Buchung und rechtzeitiges Erscheinen nach den maßgeblichen Vorgaben erforderlich. Die Definition in Artikel 2 Buchstabe j nimmt vertretbare Gründe etwa im Zusammenhang mit Gesundheit, Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen aus. Deshalb begründet nicht jede Zurückweisung automatisch einen Anspruch. Zugleich muss ein behaupteter Ausschlussgrund tatsächlich zur Situation passen. Ob ein Reisepass genügt oder eine Sicherheitsanforderung erfüllt ist, kann eine eigenständige Prüfung verlangen. Die Fluggesellschaft kann einen betrieblich unerwünschten Reisenden nicht allein durch eine unbestimmte Bezeichnung beliebig aus dem Schutzbereich herausnehmen.
Was der EuGH im Fall Finnair entschied
Im Urteil vom 4. Oktober 2012 – C-22/11 stellte der EuGH klar, dass der Begriff nicht auf Überbuchungen beschränkt ist. Der hier zitierte Tenor erfasst auch andere Gründe, beispielsweise betriebliche. Außergewöhnliche Umstände, die Anlass zu einer späteren Umorganisation geben, rechtfertigen danach nicht ohne Weiteres die Nichtbeförderung auf nachfolgenden Flügen und beseitigen die entsprechende Ausgleichspflicht nicht. Die für eine Annullierung geltende Entlastungsprüfung darf daher nicht ungeprüft auf eine solche Zurückweisung übertragen werden.
Freiwilliger Verzicht braucht eine eigene Einordnung
Wer sich auf Anfrage bereit erklärt, einen Platz gegen vereinbarte Vorteile aufzugeben, befindet sich in einer anderen Lage als jemand, dem die Beförderung unfreiwillig verweigert wird. Angebot und Annahme sollten klar dokumentiert werden. Ein Gutschein ist nicht schon wegen seiner Bezeichnung ein Beweis für einen umfassenden wirksamen Verzicht auf sämtliche Rechte. Umgekehrt darf eine tatsächlich freiwillig ausgehandelte Platzaufgabe nicht ohne Prüfung als unfreiwillige Nichtbeförderung dargestellt werden. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung und die weiterhin bestehenden gesetzlichen Unterstützungsrechte, nicht allein die spätere Unzufriedenheit mit dem Angebot.
Ein Beispiel einer betrieblichen Zurückweisung
Eine Reisende erscheint mit bestätigter Buchung rechtzeitig am Gate. Wegen einer Umorganisation nach einer früheren Störung werden andere Passagiere vorrangig befördert und ihr wird der Einstieg verweigert. Dass der Anlass für die Umorganisation außerhalb des Unternehmens lag, erledigt die Prüfung nach Finnair nicht automatisch. Festzustellen sind die Voraussetzungen der Nichtbeförderung und die daraus folgenden Leistungen. Ein fehlender Platz und ein berechtigter Ausschluss wegen ungültiger Dokumente sind dabei auseinanderzuhalten. Das Beispiel beschreibt eine Anspruchskonstellation, ohne jeden denkbaren Sachverhalt gleich zu bewerten.
Ausgleich und Reisealternative trennen
Bei einer erfassten unfreiwilligen Nichtbeförderung können pauschaler Ausgleich, Erstattung beziehungsweise anderweitige Beförderung und Betreuung nebeneinander zu prüfen sein. Eine Ersatzverbindung ersetzt nicht automatisch jede zusätzliche gesetzliche Leistung. Umgekehrt beeinflusst ihr Zeitplan unter den einschlägigen Voraussetzungen den möglichen Umfang des Ausgleichs. Die einzelnen Angebote sollten daher nicht nur angenommen oder abgelehnt, sondern mit Uhrzeiten festgehalten werden. Eine Anspruchsanmeldung benennt getrennt den Zeitverlust, die gewählte Reisealternative und notwendige Selbstkosten. Bereits erbrachte Leistungen sind korrekt einzubeziehen, damit dieselben Aufwendungen nicht doppelt gefordert werden.
Beweise für Buchung und Zurückweisung sichern
Buchungsbestätigung, Bordkarte, dokumentierte Gatezeiten und eine schriftliche Ablehnungsbegründung erleichtern die spätere Prüfung. Wer Unterstützung oder eine andere Verbindung verlangt, sollte auch die Antwort festhalten. Zeugen können wichtig sein, wenn der Streit gerade das rechtzeitige Erscheinen betrifft. Eine bloße Stornomeldung zeigt dagegen nicht immer, ob ein Flug insgesamt ausfiel oder nur einzelne Personen zurückgewiesen wurden. Für künftige Reisen ist die dann anwendbare Gesetzesfassung zusätzlich zu bestimmen. Die sorgfältige Unterscheidung der Störungsart verhindert, dass eine berechtigte Forderung mit der falschen Begründung verfolgt wird.