Beschädigung und Verspätung unterscheiden
Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens sieht bei beschädigtem aufgegebenem Reisegepäck eine Anzeige unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen sieben Tagen nach Annahme vor. Bei Verspätung beträgt die Frist einundzwanzig Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde. Das sind unterschiedliche Ausgangspunkte. Die Regeln dürfen nicht ungeprüft auf jeden endgültigen Totalverlust übertragen werden. Entscheidend ist zunächst, welcher konkrete Vorgang tatsächlich vorliegt und wann er erkennbar wurde.
Was schriftlich in diesem Zusammenhang bedeutet
Die Beanstandung muss fristgerecht schriftlich übergeben oder abgesandt werden. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass schriftlich nicht ausschließlich ein unterschriebener Papierbrief bedeutet. Auch eine elektronisch registrierte Mitteilung kann die Anforderung erfüllen. Für Reisende bleibt der Nachweis wichtig, was erklärt wurde und wann dies geschah. Eine nur mündliche Beschwerde ohne nachprüfbare Aufzeichnung sollte deshalb nicht als sicher ausreichender Weg behandelt werden.
Die Finnair-Entscheidung zur elektronischen Aufnahme
Im Urteil vom 12. April 2018, C-258/16, befasste sich der Europäische Gerichtshof mit einem telefonisch gemeldeten Schaden, den ein Mitarbeiter elektronisch aufnahm. Eine solche Unterstützung durch die Airline kann genügen. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Reisende den aufgenommenen Text vor Fristablauf überprüfen und gegebenenfalls ändern, ergänzen oder ersetzen kann. Die Entscheidung macht somit nicht jeden beliebigen Telefonanruf ohne weitere Dokumentation automatisch zu einer wirksamen schriftlichen Anzeige.
Welchen Inhalt die Meldung braucht
Nach der Entscheidung verlangt Artikel 31 inhaltlich, dem Luftfrachtführer den entstandenen Schaden zur Kenntnis zu bringen. Eine vollständige juristische Begründung ist hierfür nicht erforderlich. Die Mitteilung sollte Flug, Gepäckstück und Beanstandung so zuordnen, dass erkennbar ist, worum es geht. Die spätere Bezifferung des Ersatzanspruchs und die dazugehörigen Wertnachweise sind davon zu unterscheiden. Ein bloßer Suchauftrag kann zweifelhaft sein, wenn die konkret beanstandete Beschädigung daraus überhaupt nicht hervorgeht.
Beispiel eines beschädigten und später ausgelieferten Koffers
Ein Koffer wird erst mehrere Tage nach dem Flug zugestellt. Bei der Übergabe fällt ein gebrochener Griff auf. Der Reisende sollte die verspätete Auslieferung und den zusätzlichen Sachschaden getrennt beschreiben, den Zustand fotografieren und die maßgeblichen Übergabezeiten festhalten. Es genügt nicht, aus einer bereits vorhandenen Verlustnummer auf die Erfassung aller später erkennbaren Schäden zu schließen. Eine ergänzende nachweisbare Mitteilung kann den tatsächlich beanstandeten Vorgang klarstellen.
Welche Folgen ein Fristversäumnis haben kann
Artikel 31 Absatz 4 schließt bei versäumter Anzeigefrist grundsätzlich die Klage gegen den Luftfrachtführer aus; die Vorschrift enthält eine Ausnahme bei dessen Arglist. Eine rechtzeitige bloße mündliche Meldung beseitigt das Formproblem nicht automatisch. Umgekehrt darf eine tatsächlich ausreichende elektronische Anzeige nicht allein wegen fehlenden Papiers verworfen werden. Allgemeine Beschwerdeportale oder Meldungen an einen anderen Vertragspartner sind nicht ohne Weiteres dem gesetzlich geforderten Adressaten gleichzustellen.
Welche Unterlagen aufbewahrt werden sollten
Hilfreich sind das ausgefüllte Formular, die Bestätigung der Airline, Versandnachweise und der vollständige angezeigte Text. Bei Aufnahme durch einen Mitarbeiter sollte die Kontrollmöglichkeit genutzt und eine Kopie gesichert werden. Eine Anzeige entscheidet noch nicht abschließend über Haftung oder Schadenshöhe. Auch weitere Fristen können neben ihr bestehen. Wer nur eine automatische Vorgangsnummer erhält, sollte daher prüfen, ob die eigentliche Beanstandung tatsächlich dokumentiert ist und an die Fluggesellschaft übermittelt wurde.