Sie möchten einen Gewerbemietvertrag prüfen lassen, eine Kündigung einordnen oder Ansprüche aus Ihrem Mietverhältnis durchsetzen? STEINWACHS berät Mieter und Vermieter von Gewerberäumen. Unser Hamburger Kanzleistandort befindet sich in der Hallerstraße 70, 20146 Hamburg. Für die Prüfung benötigen wir den Vertrag, sämtliche Nachträge und die Unterlagen zum aktuellen Streitpunkt.
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Wobei wir Sie im Gewerbemietrecht unterstützen
Ein Mietverhältnis über ein Ladenlokal, eine Praxis, ein Büro oder einen Gastronomiebetrieb wirft unterschiedliche Fragen auf. Wir richten die Beratung nach dem vereinbarten Nutzungszweck, den wirtschaftlichen Zielen und dem konkreten Konflikt aus. Zu unseren Leistungen gehören:
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung: Entwurf oder Überarbeitung von Gewerbemiet- und Pachtverträgen, Prüfung einzelner Klauseln und Vorbereitung von Vertragsverhandlungen.
- Laufzeit und Vertragsende: Prüfung von Kündigungen, Verlängerungsoptionen, Nachträgen und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beendigung.
- Zahlungsforderungen: Durchsetzung und Abwehr von Mietrückständen sowie Prüfung von Mieterhöhungen und Indexanpassungen.
- Mängel und Nutzungskonflikte: Bewertung von Mängelanzeigen, Fragen zur Mietminderung und Streitigkeiten über die vertraglich vereinbarte Nutzung.
- Räumung und Rückgabe: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Räumungsforderungen und Streit um die Beendigung des Mietverhältnisses.
Vor der Unterschrift: Den Vertrag am Betrieb ausrichten
Für eine Vertragsprüfung ist entscheidend, was Sie in den Räumen tatsächlich betreiben möchten. Bringen Sie deshalb auch Grundrisse, Angaben zu geplanten Umbauten und vorhandene Genehmigungen oder behördlichen Schriftwechsel mit. In einem Restaurant können etwa Küchenbetrieb, Außenflächen oder Inventar zur Vertragsfrage werden; bei Büro- und Praxisräumen stehen möglicherweise Ausbau, Untervermietung oder Erweiterungsflächen im Vordergrund.
Wir prüfen die vorgelegten Regelungen zu Mietgegenstand, Nutzungszweck, Laufzeit, Optionen, Kosten und Rückgabe im Zusammenhang. Welche Punkte geändert oder verhandelt werden sollten, wird anhand Ihres Vorhabens erarbeitet. Für gastronomische Betriebe kann zusätzlich unsere Beratung im Gastronomierecht einbezogen werden.
Bei Kündigung oder Zahlungsforderung: Den Ablauf vollständig erfassen
Legen Sie neben dem Vertrag das Kündigungs- oder Forderungsschreiben, Angaben zum Zugang, frühere Abmahnungen und den bisherigen Schriftwechsel vor. Bei Zahlungsstreitigkeiten hilft eine Übersicht der verlangten und tatsächlich gezahlten Beträge. Bei Mängeln sind Meldungen, Fotos, Übergabeprotokolle und die Reaktion der anderen Vertragspartei hilfreich.
Auf dieser Grundlage prüfen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten. Dazu können eine Stellungnahme, Verhandlungen über eine Lösung oder die gerichtliche Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen gehören. Teilen Sie bestehende gerichtliche Fristen und bereits vereinbarte Rückgabetermine bei der ersten Kontaktaufnahme mit.
Vertiefende Informationen zu Ihrem Anliegen
- Gewerbemietrecht: Überblick zu Verträgen und Konflikten
- Gewerbemietvertrag prüfen lassen
- Kündigungsfristen im Gewerbemietvertrag
- Indexmiete und Wertsicherung im Gewerbemietvertrag
Beratung an unserem Hamburger Kanzleistandort
Sie erreichen uns unter 040 4153 7117-0 und hamburg@kanzlei-steinwachs.de. Persönliche Besprechungen in der Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, finden nach Terminvereinbarung statt. Nutzen Sie die Hamburger Kontaktseite mit Anfahrt oder das Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Nennen Sie zunächst, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, um welche Räume es geht und welches Ergebnis Sie erreichen möchten. Der Umfang der Prüfung, die benötigten Unterlagen und die Kosten werden vor einer Beauftragung abgestimmt.
Verantwortlich für die Seite Anwalt Gewerbemietrecht Hamburg ist Rechtsanwalt Stephan Steinwachs.