Unsere Anwälte für Gewerbemietrecht in Berlin beantworten Ihre Fragen zum Gewerbemietrecht und beraten Sie umfassend im Gewerbemietrecht. Wir liefern Ihnen die für Sie relevanten Lösungen zum Gewerbemietrecht und Pachtrecht, für Ihren Gewerbemietvertrag und Pachtvertrag.
Gern erstellen wir Ihnen einen auf Ihre ganz speziellen Anforderungen zugeschnittenen Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag. Selbstverständlich überprüfen wir auch Ihren Gewerbemietvertrag insgesamt oder lediglich zu den von Ihnen aufgegebenen speziellen Fragestellungen zu Ihrem Gewerbemietverhältnis und zum Gewerbemietrecht.
In diesem Bereich bieten unsere Anwälte für Gewerbemietrecht in Berlin Ihnen insbesondere folgende, in der Praxis häufig vorkommende, Leistungen an:
- Abschluss langfristiger Mietverträge mit Mindestlaufzeit (Kündigungsverzicht)
- Erstellung von an den Vermieterinteressen orientierten Mietverträgen
- Rechtssichere Nebenkostenabrechnungen
- Turnusmäßige Durchführung der Mieterhöhungen unter ertragsoptimierter Berücksichtigung der Sperrfristen und Kappungsgrenzen
- Mieterhöhungen aufgrund Modernisierungsmaßnahmen
- Prüfung von Mietminderungen (Ausschlussgründe, Ursachen, Höhe)/ Abwehr unberechtigter Kürzungen
- Kündigung/ Räumung von unzuverlässigen Mietern (möglichst kostengünstige Räumung nach dem sog. „Berliner Modell“)
- Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Verwertung der Immobilie
- Durchsetzung der mieterseitigen Renovierungspflichten (Schönheitsreparaturen)
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mieter wegen Beschädigung oder Vernachlässigung der Mietsache (sog. Mietnomaden) oder verspäteter Räumung
- Abrechnung der Mietkaution
Das Gewerbemietrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet und beruft sich vielmehr partiell auf das Mietrecht §§ 535 ff und §§ 580a BGB.
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Unsere Anwälte für Gewerbemietrecht in Berlin sind gerne für Sie da.
Verantwortlich für die Seite Anwalt Gewerbemietrecht Berlin ist Rechtsanwalt Stephan Steinwachs.