ZwVwV
§ 3Besitzerlangung über das Zwangsverwaltungsobjekt, Bericht
- 1.
- Zeitpunkt und Umstände der Besitzerlangung;
- 2.
- eine Objektbeschreibung einschließlich der Nutzungsart und der bekannten Drittrechte;
- 3.
- alle der Beschlagnahme unterfallenden Mobilien, insbesondere das Zubehör;
- 4.
- alle der Beschlagnahme unterfallenden Forderungen und Rechte, insbesondere Miet- und Pachtforderungen, mit dem Eigentum verbundene Rechte auf wiederkehrende Leistungen sowie Forderungen gegen Versicherungen unter Beachtung von Beitragsrückständen;
- 5.
- die öffentlichen Lasten des Grundstücks unter Angabe der laufenden Beträge;
- 6.
- die Räume, die dem Schuldner für seinen Hausstand belassen werden;
- 7.
- die voraussichtlichen Ausgaben der Verwaltung, insbesondere aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen;
- 8.
- die voraussichtlichen Einnahmen und die Höhe des für die Verwaltung erforderlichen Kostenvorschusses;
- 9.
- alle sonstigen für die Verwaltung wesentlichen Verhältnisse.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 22.3.2024 I Nr. 110
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR280400003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f78474b5752edb605e4b12ccd4ca653f907b7edf180437ef1182ec63559cf703