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ZuV 2012

Anhang 3(zu § 9) Ermittlung der Kohlendioxid-Emissionen aus der Regeneration von Katalysatoren und aus der Kalzinierung von Petrolkoks

Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012


( Fundstelle: BGBl. I 2007, 1952 )

Formel 1
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Eges.Gesamte Kohlendioxid-Emissionen in t CO2
Cgem;t0Gemessener Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar vor dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung gemessener Kohlenstoffgehalt des Kokses vor der Kalzinierung in t
Cgem;t1Gemessener Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar nach dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung gemessener Kohlenstoffgehalt des Kokses nach der Kalzinierung in t
Formel 2
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Eges.Gesamte Kohlendioxid-Emissionen in t CO2
Cber;t0Berechneter Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar vor dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung berechneter Kohlenstoffgehalt des Kokses vor der Kalzinierung in t
Cber;t1Berechneter Kohlenstoffgehalt des Katalysators unmittelbar nach dem Regenerationsprozess in t; im Fall der Kalzinierung berechneter Kohlenstoffgehalt des Kokses nach der Kalzinierung in t
Formel 3
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Eges.Gesamte Kohlendioxid-Emissionen in t CO2
VberAus der Mengenmessung des Gasstroms bestimmter Jahresvolumenstrom des Abgases (umgerechnet in trockenes Abgas) in Nm3
aCO2Gemessener Kohlendioxidgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
Wenn eine Messung des Kohlenmonoxids vor der Umwandlung in Kohlendioxid erfolgt, ist das Kohlenmonoxid in die Rechnung einzubeziehen. Dabei wird unterstellt, dass das Kohlenmonoxid vollständig zu Kohlendioxid umgesetzt wird.
Formel 4
Berechnung der trockenen Abgasmenge aus der zugeführten Luftmenge bei konstantem Inertgasanteil von 79,07 Volumenprozent.
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Vluft,trVolumenstrom der zugeführten Luft (umgerechnet in getrocknete Luft) in Nm3 pro Zeiteinheit
aCO2Gemessener Kohlendioxidgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
bCOGemessener Kohlenmonoxidgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
cO2Gemessener Sauerstoffgehalt des trockenen Abgases in Vol-%
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 11 G v. 21.7.2011 I 1475

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR194100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4427162ce14f510dc8f6580330fc302ecfbcfbadfaeb2bb45e24e452f36ae97

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