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ZuckProdAbgV 1983

§ 13bÜbergangsregelung

Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben

Die mit der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2295) aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind auf Anträge, die vor dem 28. Dezember 2010 gestellt werden mussten und deren Abwicklung sowie auf vor dem 28. Dezember 2010 entstandene Sachverhalte, in der am 27. Dezember 2010 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.11.2006 I 2596;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.6.2014 I 700

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002860983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f168146ef411848e2d3cc11538742ad9fa303743422c105dabadbafeb7ec716b

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