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ZuckMindLgAbgVAufhV

§ 2

Verordnung zur Aufhebung der Zucker-Mindestlagerabgaben-Verordnung

Auf Sachverhalte, die vor dem 31. Juli 2002 entstanden sind, ist die in § 1 genannte Verordnung weiter anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR288910002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0b3f8a5bfe2b883cb0356d41a3415b54476fe5a82748b097b18eb6dc2cc3fd6c

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