ZPO
§ 802gErzwingungshaft
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781;
Stand: zuletzt geändert Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 349
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005330950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8407085890c8dc7af752e6137be35bd91e1659f79eaa614fb8e1ba1fa101c67b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- (XXXX) BTGO1980Anl6Bek 2025
„… wie folgt gefasst: „Zur Vollstreckung der Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802g ZPO).”“
- A. BTGO2025Anl 5/GrdsGrundsätze in Immunitätsangelegenheiten
„… angestrebt wird. b) Zur Vollstreckung der Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802g ZPO). Da lediglich die Vollstreckung des Haftbefehls eine Beschränkung der persönlichen Freiheit im Sinne des Artikels 46 A …“
- § 91 FamFGRichterlicher Durchsuchungsbeschluss
„… rchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verpflichtete in die Durchsuchung ein oder ist ein Beschluss gegen ihn n …“
- Anlage 1 FamGKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… träge 2008 Kosten einer Zwangshaft, auch aufgrund eines Haftbefehls in entsprechender Anwendung des § 802g ZPO .......... Maßgebend ist die Höhe des Haftkostenbeitrags, der nach Landesrecht von einem Gefangenen zu erheben ist. in …“
- Anlage 1 GKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… utz nach § 765a ZPO .......... 24,00 € 2114 Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) .......... 24,00 € 2115 Verfahren über den Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 889 ZPO ....... …“