ZPO
§ 1079Zuständigkeit
- 1.
- Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und
- 2.
- Artikel 6 Abs. 2 und 3
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781;
Stand: zuletzt geändert Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 349
Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005330950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8407085890c8dc7af752e6137be35bd91e1659f79eaa614fb8e1ba1fa101c67b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- Anlage 1 FamGKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… Abs. 1 AUG .......... 19,00 € 1712 Verfahren über den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 1079 ZPO und auf Aussetzung der Vollstreckung nach § 44f IntFamRVG .......... 24,00 € 1713 Verfahren nach 1. § 3 Abs. 2 des Gese …“
- Anlage 1 GKG(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
„… 27 IntErbRVG .......... 19,00 € 1513 Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 1079 ZPO oder über Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1110 ZPO oder nach § 58 oder § 59 AVAG .......... 24,00 € …“
- § 22 GKGStreitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln
„… en nicht betrieben worden ist. (3) In Verfahren über Anträge auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 1079 der Zivilprozessordnung, einer Bescheinigung nach § 1110 der Zivilprozessordnung, § 27 des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes oder nac …“
- Anlage 1 GNotKG(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
„… Ausfertigung gesondert erhoben. 24,00 € 23805 Verfahren über die Ausstellung einer Bestätigung nach § 1079 ZPO oder über die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 1110 ZPO .......... 24,00 € 23806 Verfahren über einen Antrag auf …“
- § 60 SGB 8Vollstreckbare Urkunden
„… n Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. Die vollstreckbare Ausfertigung sowie die Bestätigungen nach § 1079 der Zivilprozessordnung werden von den Beamten oder Angestellten des Jugendamts erteilt, denen die Beurkundung der Verpflichtungserklärung über …“