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ZPO

Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781;

Stand: zuletzt geändert Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 349

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005330950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8407085890c8dc7af752e6137be35bd91e1659f79eaa614fb8e1ba1fa101c67b

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Inhaltsverzeichnis

§ 313aWeglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen§ 313bVersäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil§ 314Beweiskraft des Tatbestandes§ 315Unterschrift der Richter§ 316§ 317Urteilszustellung und -ausfertigung§ 318Bindung des Gerichts§ 319Berichtigung des Urteils§ 320Berichtigung des Tatbestandes§ 321Ergänzung des Urteils§ 321aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 322Materielle Rechtskraft§ 323Abänderung von Urteilen§ 323aAbänderung von Vergleichen und Urkunden§ 323bVerschärfte Haftung§ 324Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung§ 325Subjektive Rechtskraftwirkung§ 325aFeststellungswirkung des Musterentscheids *)§ 326Rechtskraft bei Nacherbfolge§ 327Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung§ 328Anerkennung ausländischer Urteile§ 329Beschlüsse und VerfügungenTitel 3 Versäumnisurteil§ 330Versäumnisurteil gegen den Kläger§ 331Versäumnisurteil gegen den Beklagten§ 331aEntscheidung nach Aktenlage§ 332Begriff des Verhandlungstermins§ 333Nichtverhandeln der erschienenen Partei§ 334Unvollständiges Verhandeln§ 335Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung§ 336Rechtsmittel bei Zurückweisung§ 337Vertagung von Amts wegen§ 338Einspruch§ 339Einspruchsfrist§ 340Einspruchsschrift§ 340aZustellung der Einspruchsschrift§ 341Einspruchsprüfung§ 341aEinspruchstermin§ 342Wirkung des zulässigen Einspruchs§ 343Entscheidung nach Einspruch§ 344Versäumniskosten§ 345Zweites Versäumnisurteil§ 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs§ 347Verfahren bei Widerklage und ZwischenstreitTitel 4 Verfahren vor dem Einzelrichter§ 348Originärer Einzelrichter§ 348aObligatorischer Einzelrichter§ 349Vorsitzender der Kammer für Handelssachen§ 350Rechtsmittel(XXXX) §§ 351 bis 354(weggefallen)Titel 5 Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme§ 355Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme§ 356Beibringungsfrist§ 357Parteiöffentlichkeit§ 357a§ 358Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses§ 358aBeweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung§ 359Inhalt des Beweisbeschlusses§ 360Änderung des Beweisbeschlusses§ 361Beweisaufnahme durch beauftragten Richter§ 362Beweisaufnahme durch ersuchten Richter§ 363Beweisaufnahme im Ausland§ 364Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland§ 365Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter§ 366Zwischenstreit§ 367Ausbleiben der Partei§ 368Neuer Beweistermin§ 369Ausländische Beweisaufnahme§ 370Fortsetzung der mündlichen VerhandlungTitel 6 Beweis durch Augenschein§ 371Beweis durch Augenschein§ 371aBeweiskraft elektronischer Dokumente§ 371bBeweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden§ 372Beweisaufnahme§ 372aUntersuchungen zur Feststellung der AbstammungTitel 7 Zeugenbeweis§ 373Beweisantritt§ 374§ 375Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter§ 376Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit§ 377Zeugenladung§ 378Aussageerleichternde Unterlagen§ 379Auslagenvorschuss§ 380Folgen des Ausbleibens des Zeugen§ 381Genügende Entschuldigung des Ausbleibens§ 382Vernehmung an bestimmten Orten§ 383Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen§ 384Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen§ 385Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht§ 386Erklärung der Zeugnisverweigerung§ 387Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung§ 388Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung§ 389Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter§ 390Folgen der Zeugnisverweigerung§ 391Zeugenbeeidigung§ 392Nacheid; Eidesnorm§ 393Uneidliche Vernehmung§ 394Einzelvernehmung§ 395Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person§ 396Vernehmung zur Sache§ 397Fragerecht der Parteien§ 398Wiederholte und nachträgliche Vernehmung§ 399Verzicht auf Zeugen§ 400Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters§ 401ZeugenentschädigungTitel 8 Beweis durch Sachverständige§ 402Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen§ 403Beweisantritt§ 404Sachverständigenauswahl§ 404aLeitung der Tätigkeit des Sachverständigen§ 405Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter§ 406Ablehnung eines Sachverständigen§ 407Pflicht zur Erstattung des Gutachtens§ 407aWeitere Pflichten des Sachverständigen§ 408Gutachtenverweigerungsrecht§ 409Folgen des Ausbleibens oder der Gutachtenverweigerung§ 410Sachverständigenbeeidigung§ 411Schriftliches Gutachten§ 411aVerwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren§ 412Neues Gutachten