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ZPAbkAG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Ausführung des Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Überschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004300905

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9050ff6adf3cba4507f94410491467d4c53265472e022ddc255aa48b294e2c87

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