Ärzte-ZV
§ 46
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
| a) | bei Antrag auf Eintragung des Arztes in das Arztregister ..................... | 100 Euro |
| b) | bei Antrag des Arztes oder des medizinischen Versorgungszentrums auf Zulassung | 100 Euro |
| c) | bei sonstigen Anträgen, mit denen der Arzt, das medizinische Versorgungszentrum oder die sonstige ärztlich geleitete Einrichtung die Beschlußfassung des Zulassungsausschusses anstrebt .......... | 120 Euro |
| d) | bei Einlegung eines Widerspruchs, durch den der Arzt, das medizinische Versorgungszentrum oder die sonstige ärztlich geleitete Einrichtung die Änderung eines Verwaltungsaktes anstrebt ........................... | 200 Euro. |
| a) | nach unanfechtbar gewordener Zulassung .. | 400 Euro |
| b) | nach erfolgter Eintragung einer auf § 31 Abs. 1 bis 3 oder § 31a Abs. 1 beruhenden Ermächtigung in das Verzeichnis nach § 31 Abs. 10 ....... | 400 Euro |
| c) | nach erfolgter Genehmigung der Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt, in einem medizinischen Versorgungszentrum nach § 95 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder einer Einrichtung nach § 311 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ......... | 400 Euro |
| d) | nach erfolgter Eintragung einer auf § 32b Abs. 2 beruhenden Genehmigung in das Verzeichnis nach § 32b Abs. 4 ......... | 400 Euro |
| e) | nach Beschluss des Ruhens einer Zulassung nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ......... | 400 Euro. |
- a)
- die Gebühren nach Absatz 1 Buchstabe a an die Kassenärztliche Vereinigung,
- b)
- die Gebühren nach Absatz 1 Buchstaben b und c und Absatz 2 Buchstaben a und b an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses,
- c)
- die Gebühr nach Absatz 1 Buchstabe d an die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.2.2025 I Nr. 40
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005720957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd9b150b1eefd1c4271f2ed0942385e6cae47e99d211407cb4c4f03016fe9c56
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 311 SGB 5Aufgaben der Gesellschaft für Telematik
„… Versorgungszentrum nach § 95 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder einer Einrichtung nach § 311 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ......... 400 Euro d) nach erfolgter Eintragung einer auf § 32b Abs. 2 beruhenden Genehmigung in das Verzeichnis nach § …“
- § 95 SGB 5Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
„… der Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt, in einem medizinischen Versorgungszentrum nach § 95 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder einer Einrichtung nach § 311 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ......... 400 Euro d) nach erfolgter Eintr …“