ZMV
§ 3Formen der Zugänglichmachung
Stand: Geändert durch Art. 20 G v. 10.10.2013 I 3786
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021500007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4195cd1c4cd1e6c5cda7882effba6186f25510a241aa8e82613b4d6113a5e04
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 3 BITV 2.0Anzuwendende Standards
„… lichmachung erfolgt durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments. Dabei sind die Standards von § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843) in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Das Dokument ist gegen unbefugte K …“