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ZMediatAusbV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren

Diese Verordnung regelt
1.
die Ausbildung zum zertifizierten Mediator,
2.
die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie
3.
Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung nach den Nummern 1 und 2.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.7.2023 I Nr. 185

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR199400016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b5b697cebda9e7b4687fb37e526ee23261729fc8664a95212e1f180561b4d0b

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