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ZIV

§ 11Besteuerung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Die Erhebung einer Quellensteuer durch Belgien, Luxemburg und Österreich als Zahlstellenstaat steht einer Besteuerung der Erträge durch Deutschland als Wohnsitzstaat des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 18.7.2016 I 1722

Sonst: Die V ist gem. Bek. v. 22.6.2005 I 1695 mWv 1.7.2005 in Kraft getreten.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012800004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 941aa33fd523013ac8ceb77898190dccdb537c9de651f8ba85e60e99b4cc5add

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