ZinnGießHwV
Eingangsformel
Verordnung über das Berufsbild des Zinngießer-Handwerks
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000370969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9829060277d1b9db05ccb8811339a7cbdf9d8f012d9403e188b2a1ed627f4b0c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 45 HwO
„Auf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einvernehmen mit dem Bund …“