Zum Gesetzesinhalt

ZGÄndG 4 1964

Art 1

Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008050964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd01945f9a3e9192b6acf8da2bb988bb743a406611bb3c210a02cc6f36bf3ab5

XML-Quelle beim Herausgeber