ZGÄndG 4 1964
Art 1
Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008050964
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd01945f9a3e9192b6acf8da2bb988bb743a406611bb3c210a02cc6f36bf3ab5