Zum Gesetzesinhalt

ZelterPlErl

(XXXX)

Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette

(1) Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
Zelter-Plakette.
(2) Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007400956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41bc2d34bcc21f5b7e42455cea17fea8450c6c50fcdb80994a4347e3dcc97739

XML-Quelle beim Herausgeber