ZahlPrüfbV
Anlage 1(zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
| Laufende Nummer | Auslagerungsunternehmen Inklusive Adresse | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status (geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 28.2.2025 I Nr. 69
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR364800009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 00d1595600e36ea72214e4e30fb2d55f07ae87178755a4b23ca910eb27c1946c