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ZahlPrüfbV

Anlage 1(zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)

Institutsnummer:
Name des Instituts:

Laufende
Nummer
Auslagerungsunternehmen
Inklusive Adresse
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 28.2.2025 I Nr. 69

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR364800009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 00d1595600e36ea72214e4e30fb2d55f07ae87178755a4b23ca910eb27c1946c

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