Zum Gesetzesinhalt

WZURYBek

(XXXX)

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Uruguay deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR205060928

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7bc73865b7f491ad4ddc8b93d6337211cad382e33a975a4d47049241e5fdff91

XML-Quelle beim Herausgeber