Zum Gesetzesinhalt

WZMEXBek

(XXXX)

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Mexiko

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Mexiko deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002840899

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b67ee1490e68a75591ab72d15efa02f8a402c8d64a9a723554eae4aa6defc1e4

XML-Quelle beim Herausgeber