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WZGBek 1937-06-03

(XXXX)

Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Prüfzeichen

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird nachstehend der Abnahmestempel der Technischen Beratungsstelle beim Landesgewerbeamt Stuttgart für Azetylenentwickler nebst Zubehör und Behälter für verdichtete oder unter Druck gelöste Gase bekanntgemacht:

(Inhalt: nicht darstellbarer Abnahmestempel,
Fundstelle: RGBl. II 1937, 169)

Der Reichsminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201690937

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d71068bcf87b7e9f1969c81ebf154d8aa6eeb712626c495d1a55a7bf6c4efa9

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