WZG§4SBek
I.
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005980985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 30e6f91b3f1f6acf251dc5ea52770bc257625492ee3f4c3ade913e1622c2a60e