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WZG§4IFADBek

Anlage

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1980, 1153,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011520980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d69971ef4fc907d9e7706b954c6b48d1813439fc7bffc9d55e3db19398f80ede

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