WZG§4EdlMetBek
Allgemeine Hinweise
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009120986
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed03fb14377b8bc0bccaf6e67044bffb80ccd51eb6f651fc33b21170fd94704e