WZG§4CYPBek
AnlagePrüf- und Gewährzeichen der Republik Zypern für frische, zum Export bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Fundstelle: BGBl. I 1987, 1158)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011580987
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 455d57f382503da649ff21dfe8b8b529c8755f19807b75d05a1847266eff8bf9