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WZG§4COMECONBek 1980

Anlage 2

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fundstelle: BGBl. I 1980, 150)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001480980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6d5399555a337290e4cc74e8b5bf5c72988b711c1b28d26c5428b58b950dddb

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