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WZG§4APPABek

Anlage

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fundstelle: BGBl. I 1990, 1007)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010060990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e7d79913f7918f30412d53c95c0f1b0ebed3d5e863c90a33eb6c398565c136d

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