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WZG§35VENBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102610984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 065e5f4f824e45caa8c21a7d8ae18e160411e4cf0bc21f6ba1d571178e989e78

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