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WZG§35SLVBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019050972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e5d610a3193dd0273ab498f91840bde5cab563fa046edece466493fe4794888

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