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WZG§35SAUBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013620982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b9669783b97b0eb9d0ca2ed5e1088ca39ceb6a19b813f4f37cb221dac078947

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