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WZG§35PRYBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102710955

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 900e4bfc00a4b0a32d22704c632e3f5d79392cae9b9d7adca69b5bd45fa660fd

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