WZG§35PANBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Deutsche Warenbezeichnungen werden in der Republik Panama in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002640967
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a473b0634a5f52725717fe298fe8aee65fc73e84257fec4a07006c6573a40f4