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WZG§35NZLBek

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 3 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024440976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): adc91e6380c479e2e7d0d2e9d1211503f41f588e8296a3de8cd10533684c3068

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