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WZG§35NLDBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200450938

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f0f01b1c910b89ed370c976fbd73c81c5ac27c8b81a08e485f6bfa13bd4f5815

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