WZG§35NLDBek
Allgemeine Hinweise
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR200450938
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f0f01b1c910b89ed370c976fbd73c81c5ac27c8b81a08e485f6bfa13bd4f5815