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WZG§35NICBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 6. 9.1977 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017440977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c56748cf14b3b2120bb9c5c3a3a4ca516c4ebebb8f4a10880ae47bd376a0f4a

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