Zum Gesetzesinhalt

WZG§35MEXBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018260957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad794c7bd44e39c8a5cf364e23189501dc7b63c45ff7ce3f188066f01cf5893b

XML-Quelle beim Herausgeber