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WZG§35HKGBek 1968

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000960968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d25f457d1116739754ee2c3faa77e5b0c67aa727c0cd7aa76368e826f01d4a5

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