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WZG§35GUYBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 22. 1.1983 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000320983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2f1adffc1846eccadaa66965292e0a07bfe16aac09cd2868b922699e45e67a52

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