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WZG§35GBRBek 1991

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108070991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 337634112b9025da4ef1b00d77c3417c72c2be49df73b340bcbb8967771384b2

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