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WZG§35ESPBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006200962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b49d798166b1ff7e234ed61f6fb6b7128cbd9b4c7fade6aece11b02456ab84a2

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