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WZG§35COLBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 22. 3.1985 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105730985

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 42959fbbe8a78319b48b6cbebea99f9298b83768e36e3273bcc0a90491b7498c

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