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WZG§35CHEBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201350940

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ac5374eaa4468b10c34724e6ab1ea6d679a31f095185e349977e7d96543f41c0

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