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WZG§35Bek 1994-03-17

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 31. 3.1994 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR063900994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36ac67b83da2459d6e097c75ebac4d393c3d7e4dbf74e16204c38ba1a298e37d

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