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WZG§35Bek 1982-03-29

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004220982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c6b08303ab39eb31d89473ddbcb9a59514d0e5087ba5af107b19f058f7239c85

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