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WZG§35Abs4Bek 1994-08-17

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR220000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b67fa761308df82836b162b705f429fb7bd78c5c0e0a0bbd3112e282e798a8a

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