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WZG§35Abs4Bek 1990-01-18

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 Abs. 4 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001420990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff2abd7571567a430a8f3fd7b5f7220f6c32b910ee3464481025732675a7edc2

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